SchnellzumArzt? Terminservice und Alternativen
SchnellzumArzt?Terminservice und Alternativen 

Voraussetzungen für die Terminvergabe:                                      Nummer + "dringliche Überweisung"

(die genaue Definition der "dringlichen Überweisung" wird derzeit noch vom GB-A für die Bundesmantelverträge erarbeitet. Routinefälle und Bagatellen sind jedenfalls nicht als dringlich einzustufen)

Die erforderliche Nummer wird den niedergelassenen Ärzten als Klebeetikett oder per Online Abfrage über KV-Safenet zur Verfügung gestellt.

Auf der Überweisung müssen also voraussichtlich sowohl die Worte "dringliche Diagnose" oder "dringliche Behandlung erforderlich" als auch die Nummer angegeben werden.

Mit der "dringlichen Überweisung" zur Terminservicestelle

Nur mit einer solchen Überweisung kann man einen Termin bei einer Terminservicestelle erhalten. Mehrere Terminevermittlungen mit einer Überweisung sind nicht möglich.

Terminservicestellen sind per Telefon oder im Internet erreichbar.

(Nummern werden noch bekannt gegeben)

Terminservice bietet keine Wunscherfüllung

Es gibt Vorgaben für die Einhaltung von Bearbeitungszeiten und räumliche Nähe der vermittelten Spezialisten. Wünsche nach einer besonderen Praxis oder einem bestimmten Termin können aber in der Regel nicht berücksichtigt werden.

Hierfür ist die klassische Terminvergabe durch die Praxis selbst geeigneter. (Allerdings wird diese in Zukunft einen Teil der Termine an die Terminservicestellen abtreten müssen und deswegen weniger Termine selber anbieten können)

Terminservice nicht für Notfälle

Wirklich dringende Fälle wurden schon bisher unbürokratisch direkt von Arzt zu Arzt organisiert - es ist zu hoffen, das die Terminservice-Organisation dies nicht behindert.

Notfall/Feuer:         112

Vergiftungen: 03019240

ärztlicher Bereitschafts-dienst:           116 117

Infos zum Terminservice der einzelnen KVen:

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letzte Aktualisierung 21.5.2018